Das M,O,C, ist mit dem Pkw durch die direkte Autobahnanbindung aus
allen Richtungen bestens erreichbar: Verlassen Sie die A9 an der
Ausfahrt München-Freimann. Sie gelangen direkt auf die
Heidemannstraße, von der Sie nach ca. 500 m links in die
Lilienthalallee einbiegen.
Autobahn A 9: Derzeit werden die kompletten
Überbauten der Hochbrücke Freimann erneuert! Bitte planen Sie
Ihre Anreise zum M,O,C, frühzeitig und beachten Sie die aktuellen Verkehrsmeldungen.
Mit dem Navigationssystem ins M,O,C,: Je nachdem, welches
Navigationssystem Sie verwenden, finden Sie das M,O,C, in der Kategorie
"Ausstellungsgelände" oder unter dem Schlagwort "MOC".
Im Stadtgebiet München weisen - im Vorfeld der
Veranstaltungen - Verkehrsleitschilder dem Autofahrer den Weg ins
M,O,C,. Dort stehen 1.500 Tiefgaragen-Parkplätze zur
Verfügung.
Umweltzone in München: Nur noch mit der Feinstaubplakette in die Innenstadt
Die
Landeshauptstadt München führt zum 1. Oktober 2008 eine
Umweltzone ein. Zur Einfahrt in die Umweltzone werden sogenannte
Feinstaubplaketten (rot, gelb oder grün) benötigt. Dies gilt
auch für alle Besucher der Stadt. Von Oktober 2008 an gelten die
Straßen innerhalb des Mittleren Rings als Umweltzone, für
die dann eine Plakette benötigt wird. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Die
Messe München hat deshalb in Zusammenarbeit mit der DEKRA für
die Aussteller und Besucher einen Servicepiont eingerichtet. Bei
der DEKRA können die Feinstaubplaketten für 5,00 EUR
erworben werden.
In München gilt im Rahmen des Luftreinhalte-Aktionsplans der LHM
ab dem 01.02.2008 ein Transitverbot
für LKW größer 3,5 t. Das Sperrkonzept sieht vor, den
LKW-Durchgangsverkehr auf die A99 umzuleiten. Dabei
wird grundsätzlich auf Sperrungen unmittelbar an der Stadtgrenze
verzichtet. Die Ab- und Umleitung erfolgt mit Vorhinweisbeschilderung im Umland und im Stadtgebiet mit
Sperrbeschilderung (Zeichen 253 StVO mit dem Zusatz
„Lieferverkehr
frei“) und mit Umleitungsbeschilderung zur nächstgelegenen
Autobahn.
Auswirkunken auf den Messelieferverkehr:
Von dem Fahrverbot sind Lieferverkehre mit Ziel oder Quelle in
München ausdrücklich ausgenommen. Somit sind die Anlieferung
von und zum M,O,C, vom Fahrverbot nicht betroffen. Allerdings
dürfen LKWs mit einem Fahrziel außerhalb Münchens, beim
Verlassen des M,O,C,s nicht über die A9 RichtungMünchen fahren, weil sie damit zu Transitverkehr werden.